Sie werden immer wieder von unbekannten Rufnummern kontaktiert? 

Ihnen werden ungewollt unzählige Fragen über Ihre derzeitigen

Energieverträge gestellt und Vertragsdaten abgefragt?

… und plötzlich bekommen Sie Willkommensschreiben und

Vertragsunterlagen neuer Energieversorger zugeschickt?

Das muss nicht sein!

Solche unerwünschten Werbeanrufe sind in Deutschland gesetzlich verboten! Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist telefonische Werbung gegenüber einem Verbraucher ohne seine ausdrückliche vorherige Einwilligung unzulässig (sog. „unzumutbare Belästigung“). Auch darf die Nummer des anrufenden Unternehmens nicht mehr unterdrückt werden.

Werden Verbraucher durch verbotene Werbeanrufe belästigt, hat dies Unterlassungs- und ggf. auch Schadenersatzansprüche zur Folge, welche gerichtlich durchsetzbar sind. Allerdings verjähren diese Ansprüche bereits nach 6 Monaten. Deswegen ist eine schnelle Verfolgung solcher Verstöße erforderlich. Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe!!!

Der Anruf geht bei Ihnen ein:

  • Bleiben Sie ruhig und gelassen!
  • Notieren Sie sich – wenn möglich – unbedingt die Telefonnummer, von welcher Sie angerufen
  • Notieren Sie sich den Namen des Anrufers und in wessen Auftrag der Anrufer Sie kontaktiert – fragen Sie bei Bedarf ruhig nochmals nach diesen beiden Informationen.
  • Lassen Sie sich durch schnelle Sprache und unzählige Fragen nicht aus der Ruhe bringen!
  • Geben Sie niemals persönliche Daten jeglicher Art an den Anrufer heraus! Das betrifft insbesondere Vertragsdaten, wie die Zählernummer, Ihren derzeitigen Strom-/ Gaslieferanten und Ihren jährlichen Durchschnittsverbrauch! Ihr derzeitiger Strom-/ Gaslieferant würde Sie nach diesen Daten grundsätzlich niemals am Telefon fragen, da diese ja bereits bei ihm vorhanden sind.
  • Unter Umständen hat der Anrufer unzulässiger Weise bereits einige Daten von Ihnen – lassen Sie sich davon nicht Geben Sie keine Bestätigung dieser oder neue Daten heraus!
  • Sollte der Anrufer aggressiv oder bedrohlich werden, bleiben Sie ruhig und beenden Sie das Gespräch zügig!

Nach dem Telefonat:

  • Kontaktieren Sie bitte nach dem Anruf die SWL und berichten detailliert von dem
  • Die SWL wird sodann die Mitteldeutsche WettbewerbsAllianz (MWA) über diese Vorfälle
  • Die MWA wird sich um die wettbewerbsrechtliche Verfolgung dieser verbotenen Anrufe kümmern, um diese möglichst wirksam unterbinden zu lassen!
  • Haben Sie bereits ein Willkommensschreiben und Vertragsunterlagen von dem neuen Anbieter erhalten, sollten Sie diesen Vertrag vorsorglich innerhalb von 14 Tagen

Haben Sie Fragen? Rufen Sie einfach unter der Kundenservicerufnummer 03603 850 8 200 an, wir sind gern für Sie da.

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