FAQ zu Umzug im Kontext des 24h-Lieferantenwechsels
Zum 06.06.2025 erfolgt die Einführung des beschleunigten werktäglichen Lieferanten-wechsels in 24 Stunden (LFW24) im deutschen Energiemarkt. Der LFW24 ist eine durch die EU beschlossene Vorgabe, die den Wechsel für Stromkunden innerhalb 24 Stunden sicherstellen soll. Dadurch soll der Wechselservice für die Endkunden vereinfacht und eine Wettbewerbssteigerung zwischen den Lieferanten im Energiemarkt erzeugt werden.
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für unsere Kunden zusammengefasst und geben Ihnen Tipps, wie bei einem Wohnungswechsel zukünftig zu beachten ist:
FAQ zu Umzug im Kontext des 24h-Lieferantenwechsels
- Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
- Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
- Wann muss ich den Umzug melden?
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
- Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
- Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?
Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.
- Wie kann ich meinen Umzug melden?
Per Telefon: 03603-850 8 200
E-Mail: kundenservice@swl-badlangensalza.de
Post: Stadtwerke Bad Langensalza GmbH, Illebener Weg 11a, 99947 Bad Langensalza
Kundenportal: www.swl-badlangensalza.de (einmalige Registrierung erforderlich)
- Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
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- Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
- Zählernummern
- Zählerstände (inkl. Ablesedatum) nach erfolgtem Auszug bitte nachreichen
- Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.
- Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen für Ihren Bedarf.